Förderung Altersgerechtes Umbauen

Der KfW-Zuschuss ist wieder verfügbar (Programm 455-B):

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
  • Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.

Individuelle Tipps zu Fördermitteln geben wir gerne telefonisch oder per Mail während unserer Öffnungszeiten.
(Stand 20.02.2024)

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