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Beratung zur Barrierefreiheit

Wir beraten...

Gute Gründe barrierefrei zu bauen!

Wer barrierefrei plant setzt sich für Gerechtigkeit ein.

Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen finden sich im Grundgesetz / Artikel 3, in der UN-Behindertenkonvention von 2006 / Artikel 9, im Behindertengleichstellungs-gesetz / §4 und der Landesbauordnung sowie DIN 18040. Wir bringen Licht ins Paragraphendickicht.

Baufachleute

Eigentümer und Investoren

Institutionen und öffentliche Einrichtungen

Unser Leistungsspektrum:

Das Honorar für unsere Leistungen wird auftragsbezogen auf Stundenbasis oder als Pauschale vereinbart.
kom.fort e. V. ist nicht umsatzsteuerpflichtig.