Eingangsbereich komfort Ausstellung für Barrierefreies Wohnen in Bremen
Person im Rollstuhl, die hinter einem Milchglasfenster im Treppenhaus eines Gebäudes eine Rollstuhlrampe herunterfährt.
Älterer Herr lehnt mit Kopf auf den Händen am Tisch, gegenüber sitzt ein kleines nachdenkliches Mädchen mit geflochtenem braunen Haar
Detailaufnahme einer älteren Dame im geblümten Kleid, die sich auf einem stabilen Haltegriff neben ihrem Waschbecken aufstützt
Eingangsbereich komfort Ausstellung für Barrierefreiheit in Bremen
Person im Rollstuhl, die hinter einem Milchglasfenster im Treppenhaus eines Gebäudes eine Rollstuhlrampe herunterfährt.
Kleines Mädchen und älterer Herr gemeinsam am Tisch
Detailaufnahme einer älteren Dame im geblümten Kleid, die sich auf einem stabilen Haltegriff neben ihrem Waschbecken aufstützt
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Barrierefreiheits­erklärung in Leichter Sprache

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Gemeinsam Barrieren abbauen!

Barrierefreies Bauen – gesellschaftlicher Konsens oder demografische Notwendigkeit? Bauen für eine Randgruppe oder Bauen für alle?

Barrierefreiheit erleichtert die Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Orientierung mit allen Sinnen. Das bedeutet mehr Komfort und Funktionalität für alle.

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

• blinde Menschen.

• gehörlose Menschen.

• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps

eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

Fachleute können das prüfen.

Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:

Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

Wichtig:

Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

Telefon: +49 421 790110

E-Mail: info@kom-fort.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:        

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

aber die Infos sind nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:

Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?

Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59

28199 Bremen

Telefon: 0421 361 181 87

Fax: 0421 496 181 81

E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?

Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit

auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.