Ab dem 08. April ist der KfW-Zuschuss wieder verfügbar (Programm 455-B):
Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie mit der geplanten Maßnahme noch nicht begonnen haben.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen liegen bei maximal 25.000 Euro.
Individuelle Tipps zu Fördermitteln geben wir gerne telefonisch oder per Mail während unserer Öffnungszeiten.
Näherer Informationen: