INFO
- Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein
Serviceportal "Zuhause
im Alter" eingerichtet mit vielen Informationen
rund um das Thema Wohnen im Alter.
- Behindertengerechte (barrierefreie)
Umbauten sind steuerlich abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden,
dass die Kosten für den behindertengerechten Umbau
selbstgenutzter Immobilien steuerlich geltend gemacht
werden können, wenn durch die Behinderung eine
Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen
unausweichlich machten. In dem der Entscheidung
zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Eigentümer
u.a. eine Rampe gebaut und ein neues Badezimmer sowie
eine neue Küche errichtet. Die BFH-Richter sahen
hierin außergewöhnliche und zwangsläufige Aufwendungen
im Sinne des Einkommensteuergesetzes, die sofort vom
steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen seien (Az. VI R
7/09). Dass die Umbauten auch von nicht behinderten
Bewohnern genutzt werden können, sei für die
Anerkennung der Kosten ohne Bedeutung.
- Der Start zum Projekt "Nette Toilette"
ist in Bremen-Nord erfolgt. kom.fort begleitet die
Bereitstellung geeigneter behindertengerechter
Toiletten innerhalb dieses einjährigen Modellversuches
im Auftrag des Umweltsenators durch kompetente
Beratung. Bei Erfolg soll diese Möglichkeit, auf
breiter Basis geeignete Toiletten im Stadtraum zur
Verfügung zu stellen, auf die gesamte Stadt Bremen
ausgeweitet werden.
Wo
finden Sie eine "Nette Toilette"?
- Stadtführer
"Barrierefreies Bremen" erschienen! Wer
den Stadtführer zur Hand nimmt, kann sofort erkennen,
ob ein Gebäude barrierefrei ist. Geliefert wird zudem
eine Reihe von Detailinformationen, die darlegen, ob
das jeweilige Gebäude den persönlichen Anforderungen
entspricht. Der Stadtführer enthält zudem zwei
Rundgänge, die Informationen zu Barrierefreiheit der
Wege zu Bremer Sehenswürdigkeiten enthalten. Für
Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt es eine Karte
mit der Beschreibung von bremischen
Sehenswürdigkeiten. Die Finanzierung erfolgte durch
das Wirtschaftsressort. weitere
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- Zinsgünstiges
Darlehen im Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"
möglich
Im Rahmen des weiteraufgelegten Förderprogramms
"Altersgerecht Umbauen" (Programm-Nr. 155) wird der
altersgerechten Umbau von Wohnimmobilien mit besonders
günstigen Krediten gefördert. Es müssen spezielle
"Bausteine" zum barrierereduzierende oder
barrierefreie Umbau von Wohnungen und
Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen, die
barrierereduzierende bzw. barrierefreie Anpassung des
Wohnumfeldes, die Schaffung von Gruppenräumen sowie
die Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung
erfüllt werden. Der Antrag auf Förderung muss vor
Beginn des Vorhabens bei der Hausbank erfolgen. Wir
beraten Sie zu den erforderlichen und förderfähigen
Maßnahmen. weitere
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